Was ist der gewerkschaftliche Betriebsausschuss?
Der gewerkschaftliche Betriebsausschuss (GBA) ist nach den Statuten des ÖGB die unterste Organisationsebene der Gewerkschaften. Er entsendet die Delegierten in die nächsthöheren Organe (Landes- und Bundesvertretungen). Er ist auch Ansprechpartner für alle gewerkschaftsbezogenen Fragen auf Betriebs- bzw. Dienststellenebene, insbesondere bei Rechtschutzansuchen an die GÖD.
Die Universitätsgewerkschaft
Für die gewerkschaftliche Organisation des Universitätspersonals ist die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) zuständig, und zwar die Bundesvertretungen
a) Bundesvertretung 13: Universitätsgewerkschaft - Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
b) Bundesvertretung 16: Universitätsgewerkschaft - Allgemeines Universitätspersonal
Beitritt zur Gewerkschaft (GÖD)
Durch die Ausgliederung der Universitäten ist die Gewerkschaft noch wichtiger geworden. So verhandelt sie mit dem Dachverband der Universitäten den Kollektivvertrag. Mitglieder erhalten Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis, ein Fall, der aufgrund der geringeren gesetzlichen Regelungsdichte und dem allgemein raueren Wind leider wahrscheinlicher geworden ist. Bitte unterstützen Sie die Gewerkschaft durch Ihre Mitgliedschaft!
Informationen über den Beitritt zur Gewerkschaft
Beitragshöhe: 1% des Bruttomonatsbezug (maximal aber 1% der DKl. V/2, das sind z.Zt. etwas mehr als 21 EUR pro Monat)
Newsletter des GBA
Falls Sie Gewerkschaftsmitglied sind und den Newsletter des GBA bekommen wollen, senden Sie eine E-Mail an Christian Cenker. Dieser Newsletter ist jederzeit auch wieder einfach abbestellbar.
Universität Wien
Universitätsring 1
A-1010 Wien
T: +43-(0)1-4277-191 01
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